Regelinsolvenz

Mit nur 2 einfachen Musterbriefen werden Sie die Regelinsolvenz garantiert nicht mehr spüren! Das verspreche ich Ihnen...

Ratgeber Insolvenz

Mit diesem Insolvenz-Ratgeber befreien auch Sie sich ganz legal und innerhalb weniger Tage aus der Insolvenzfalle! Ratgeber Insolvenz

Insolvenzratgeber

Der Insolvenzratgeber 2012 ist die Rettung für 300.000 Selbstständige in Deutschland! Trotz Regelinsolvenz und JETZT ab Verfahrenseröffnung... Insolvenzratgeber

Kundenmeinungen:


" ... rettendes KUNSTWERK ..."
Sehr geehrter Herr Büge! Was soll ich schreiben? DANKE! Danke für Ihr Unternehmer rettendes KUNSTWERK! Grandios und einfach in der Anwendung.

Siegfried P. aus Hamburg, Einzelunternehmer

weitere Kundenmeinungen



Facebook

Mehr Sicherheit...

anwalt_logo

test_gut
tuev-logo



Mehr Service...

oft_gehoert2

newsletter_abo

pressebereich



Links...



Wir in der Presse

Hier finden Sie eine kleine Auswahl veröffentlichter Presse-Meldungen bzw. Presse-Mitteilungen sowie Presse-Stimmen zum Insolvenz-Ratgeber "Finanzielle Freiheit trotz Insolvenz" und zum Insolvenzberater und Fachbuch-Autor Dieter Büge


Interview mit Dieter Büge am 25.04.2012 zur Schlecker Insolvenz

Schlecker-Interview_Dieter_Bge

Neuer Insolvenz-Ratgeber von Dieter Büge verkündet Frohe Botschaft für insolvente Selbstständige in Deutschland - ab sofort dürfen Unternehmer trotz Regelinsolvenz, Wohlver- haltensphase und Insolvenzverwalter, rund 80% legal behalten!

Stadland/Oldenburg (Oldb.) Die frohe Botschaft, die Dieter Büge, Insolvenzberater mit Schwerpunkt Firmeninsolvenzen und Autor des Buches mit dem entfachenden Titel "Finanzielle Freiheit trotz Unternehmensinsolvenz", verkündet, dürfte sich wohl wie ein Lauffeuer durch die deutsche Unternehmerlandschaft verbreiten. "Ebenso schnell, einfach und sicher", so Dieter Büge, "wird es den insolventen Unternehmerinnen und Unternehmern möglich sein, sich aus der Finanz-Falle der Regelinsolvenz zu befreien!"  Eine Sensation ist sie allemal - diese Botschaft kurz vor Ostern. Bisher mussten die hart arbeitenden Selbstständigen - zumindest in Deutschland - ca. 50-80% des Einkommens Monat für Monat an ihre Insolvenztreuhänder bzw. Insolvenzverwalter abführen. Der Insolvenz-Ratgeber von Dieter Büge, der seit 1992 selbstständiger Berater und Wirtschaftsdozent ist, macht jetzt Schluss mit dieser Regelung und zeigt in einer unkomplizierten und leicht verständlichen "Schritt-für-Schritt-Anleitung", wie jeder Selbstständige - ganz gleich ob als Freiberufler, Handelsvertreter oder Handwerksunternehmer - innerhalb weniger Tage wieder finanziell frei werden kann. Ein Blick auf seine Homepage, die Sie unter www.insolvenz-ratgeber.com sehen können, zeigt mit beeindruckenden Beispielen aus der täglichen Beratungspraxis,  wie einfach sich die gebeutelten Unternehmer/innen der erdrückenden Last monatlicher Abführung entledigen können.

"In Deutschland werden Monat für Monat - ohne Not - rund 500 Mio. € an die Insolvenzverwalter gezahlt und die eigene unternehmerische Existenz gefährdet. Das soll, sogar vom Gesetzgeber unterstützt, ab sofort ein Ende haben", so der 52-jährige Insolvenzberater und Kommunalpolitiker aus der Wesermarsch bei Oldenburg. "Wenn wir nicht jetzt verantwortungsvoll agieren und es ermöglichen, dass sich die insolvente Unternehmerschaft adäquat um ihre Altersvorsorge kümmern kann, dann werden wir in wenigen Jahren ein sozialpolitisches Desaster ungeheuren Ausmaßes erleben. Hundertausende Ex-Unternehmer werden dem Sozialstaat auf der Tasche liegen,  wenn wir nicht heute dafür sorgen, dass auch der angeschlagene Selbstständige in seine private Rentenkasse einzahlen kann!" Diese Botschaft, ereilt sie denn möglichst viele Betroffene, wird wohl gerne und mit offenen Armen aufgenommen. Den Insolvenz-Ratgeber von Dieter Büge gibt es im Buchhandel, über die großen Online-Buchhändler oder direkt per Internet beim Autor unter http://www.insolvenz-ratgeber.com.

Quelle: www.premiumpresse.de



Pfändungsschutzkonto jetzt auch für insolvente Selbstständige - Insolvente Unternehmerinnen und Unternehmer dürfen jetzt aufatmen!

Das Pfändungsschutzkonto - kurz P-Konto - durfte bisher nur von Privatpersonen in Anspruch genommen werden, um ihr Geld vor der sog. Kahlpfändung zu schützen. Was aber ist neu? Wirklich neu ist, dass der Kontopfändungsschutz zukünftig auch für Selbstständige gilt! Laut Dieter Büge, Insolvenzberater aus Stadland bei Oldenburg und Autor eines 2010 erschienenen Insolvenzratgebers, haben rund 300.000 insolvente Selbstständige - kurz vor Ostern - noch einen zweiten Grund zum Feiern: Das neue P-Konto kommt! Das am 7. Juli 2009 beschlossene Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes, tritt bereits am 1.7.2010 in Kraft und beschert den insolventen Unternehmerinnen und Unternehmern 989,99 €, die nicht mehr weggepfändet werden dürfen!

Quelle: www.openpr.de/news/Pfaendungsschutzkonto


Insolvenz-Ratgeber 2011 lässt Unternehmer-Herzen höher schlagen!

Stadland/Oldenburg (Olb.) Seit 2007 ist der Ratgeber "Finanzielle Freiheit trotz Insolvenz" von Unternehmer- und Insolvenzberater Dieter Büge auf dem Markt. Und ganz offensichtlich ist er zum richtigen Zeitpunkt erschienen. Neben dem klassischen Buchhandel haben zwischenzeitlich auch die großen Online-Buchportale den Insolvenz-Ratgeber, der sich ausschließlich an insolvente Selbstständige richtet, in ihr aktuelles Buch-Programm aufgenommen. Jahr für Jahr müssen rund 35.000 geplagte Unternehmerinnen und Unternehmer den schweren Gang zum Insolvenzgericht machen. Die Insolvenz macht vor keiner Berufsgruppe halt: "Ob Anwalt, Architekt oder Arzt, jeden kann es heutzutage jederzeit treffen", so der 53-jährige Insolvenz-Berater aus Stadland.

Mit seinem Insolvenzratgeber spricht Büge eine enorm große Zielgruppe an, die stetig steigt: "Über 350.000 insolvente Selbstständige", so Büge, "suchen nach einer legalen und unkomplizierten Lösung, trotz Regelinsolvenz-Verfahren und Wohlverhaltensphase, wesentlich mehr von ihren sauer verdienten Einnahmen behalten zu dürfen, als das, was die Pfändungstabelle anbietet!" Wenn man einen Blick auf eine speziell vorbereitete Internetseite, die Sie unter http://www.insolvenz-ratgeber.com einsehen können, wirft, dann werden die Botschaften des Beraters so manche Unternehmerherzen höher und schneller schlagen lassen. Aber treffen diese verblüffenden Aussagen, die Büge wagt, auch tatsächlich zu? Wie kann es sein, dass laut Büge "...jeder Selbstständige, der sich innerhalb der Wohlverhaltensphase befindet, ab sofort ca. 80% seiner Einnahmen legal und rechtsgeprüft behalten darf"? Warum kennen die meisten Selbstständigen diese "legalen Wege" nicht und zahlen über 6 lange Jahre unter Vorlage der BWA Hunterte Millionen an ihre Verwalter? Die Antwort klingt schlüssig wie einfach: "Kein Insolvenzverwalter, der für die quotale Verteilung der Einnahmen des insolventen Unternehmers - für den langen Zeitraum von 6 Jahren - grundsätzlich zuständig ist, ist auch verpflichtet, den insolventen Selbstständigen über seine Rechte aufzuklären.

Der Verwalter hat den legitimen Job, möglichst viel für die Gläubiger raus zu holen. Mein Insolvenz-Ratgeber zeigt rechtsgeprüfte Wege, die den Unternehmer trotz der "Zwangsherrschaft" des Insolvenzverwalters in eine sehr komfortable Situation bringen. Ab sofort darf jetzt jeder Selbstständige, trotz Wohlverhaltensphase, den Großteil seiner Einnahmen (vor Steueur) mit dem offiziellen Einverständnis des Verwalters - also dem verlängerten Arm des Gesetzgebers - legal behalten! Für die meisten Mandanten, Leser oder Bürger ist das auf Anhieb nicht nachzuvollziehen. Der Insolvenz-Ratgeber nennt übrigens alle entscheidenden Rechtsquellen, damit jeder Insolvente sicher sein kann, nicht gegen die strengen Auflagen innerhalb der Wohlverhaltensphase zu verstoßen und oder wohlmöglich seine Restschuldbefreiung zu gefährden," konstatiert Büge. Der Ratgeber "Finanzielle Freiheit trotz Insolvenz" enthält neben der aktuellen Pfändungstabelle auch komplett vorbereitete, rechtssichere Musterbriefe, damit jeder Unternehmer mit Gewissheit einen legalen Weg in die finanzielle Freiheit beschreiten kann.

Quelle: www.online-artikel.de




Aktueller Insolvenz-Ratgeber 2010 eröffnet große Chance für insolvente Selbstständige in Deutschland!     


(Pressemeldung vom 11. März 2010)

So einfach können jetzt clevere Unternehmer und Unternehmerinnen trotz Regelinsolvenz ca. 80% ihrer Einnahmen behalten!

Stadland/Oldenburg - Im Januar 2010 ist der neu überarbeitete Insolvenz-Ratgeber mit dem viel versprechenden Titel "Finanzielle Freiheit trotz Insolvenz" erschienen. Insolvenzratgeber gibt es ja bekanntlich wie Sand am Meer, könnte der eine oder andere insolvente Unternehmer denken, der nach einer sinnvollen und legalen Lösung sucht, die ihn möglichst zeitnah aus seiner Finanzfalle befreien soll. Was aber ist nun das Besondere und vielleicht Einzigartige an dem 200 Seiten starken Ratgeber von Insolvenzberater Dieter Büge aus Stadland bei Oldenburg?

Der Titel verspricht ja schon einmal verlockende Aussichten für angeschlagene Unternehmen. "Mein Insolvenz-Ratgeber richtet sich an über 300.000 insolvente Unternehmer und insolvente Selbstständige, die - übrigens ohne Not - Monat für Monat einen gigantischen Euro-Berg von ca. 500 Mio. abtragen", konstatiert der 52-jährige Berater.

Diese Unternehmer können laut Büge allesamt aufatmen, denn sie dürfen jetzt offiziell und mit Rückendeckung des Gesetzgebers ca. 80% ihrer Einnahmen (vor Steuern) für sich behalten.

Warum aber weiß die Mehrheit der ca. 300.000 insolventen Unternehmer nichts von ihrem Glück?

"Das ist relativ einfach zu erklären", so der Berater und Kommunalpolitiker aus der Wesermarsch weiter, denn es scheint, als habe man im Kreise der Insolvenzverwalter eine unausgesprochene und bestenfalls mit vorgehaltener Hand kommunizierte Nachrichtensperre in Richtung der Unternehmerschaft verhängt!"

In Anbetracht der gewaltigen Summen, die hier zur offenen Diskussion gestellt werden, mag dieser Ansatz nicht verwundern. Schließlich geht es um Geld - um sehr viel Geld! Würde dieser Betrag von rund einer halben Milliarde Euro den Unternehmen kurzfristig zur Verfügung stehen, so würde dies vermutlich nicht nur viele Arbeitsplätze retten und Existenzen bewahren, sondern auch den Selbstständigen in Deutschland eine vollkommen neue wirtschaftliche Perspektive eröffnen. Vor allem aber, so Büge weiter, könnten unsere fleißigen Unternehmerinnen und Unternehmer endlich neue Investitionen tätigen, um mit frischem Geld unsere angeschlagene Wirtschaft wieder zu beleben und sich zudem endlich wieder um ihre so elementar wichtige Altersvorsorge kümmern. Begeht man heute handwerkliche Fehler, die durch eine nicht nachvollziehbare Maulkorbmentalität möglich gemacht werden, so werden genau diese Leistungsträger "morgen" beim Eintritt ins Rentenalter dem Staat gewaltig auf der Tasche liegen.

Wie genau diese unglaublich anmutende Chance für insolvente Unternehmer legal und rechtssicher genutzt werden kann, hat Dieter Büge in seinem Praxis-Ratgeber inklusive einer "Schritt-für-Schritt-Anleitung" leicht verständlich, und inklusive vorbereiteter Musterbriefe, beschrieben.

"Jeder Unternehmer kann sich", laut Büge, "garantiert, legal und innerhalb weniger Tage aus der Zwangsjacke des Insolvenzverwalters befreien und endlich wieder selbstbestimmt über seine Einnahmen verfügen. Per aspera ad astra. Keine Abgabe der BWA oder Bilanz an den Verwalter und keine Rechtfertigung mehr! Keine Diskussion, ob ein zeitgemäßer Geschäftswagen denn nötig wären, wenn es ein altes Fahrzeug doch auch keine Tricksereien mehr an der Steuer vorbei...!"

Hier spielt es laut Insolvenzberater Büge auch keine Rolle mehr, wieviel tatsächlich eingenommen wird. 80% behalten statt 80% an den Verwalter abführen, so die Botschaft von Dieter Büge, die eigentlich wenig Interpretationsspielraum lässt.

Mit dieser Ansage sollte man wohl jedem der rund 300.000 insolventen Selbstständige in Deutschland einen Anreiz geben, sich einmal in aller Ruhe die Homepage des Beraters anzusehen. Dort wird nämlich anhand von realen Abführungsbeispielen gezeigt, wie viel ab sofort ein Unternehmer, der sich in der Wohlverhaltensphase befindet, für sich behalten darf.

Die wichtigste Aussage des Insolvenzratgebers lässt sich auf eine einfache Formel reduzieren: "Nehmen Sie Ihr gutes Recht in die Hand - Büge zeigt ihnen wie!"

Der Ratgeber mit dem Neugier weckenden Titel "Finanzielle Freiheit trotz (Unternehmens-) Insolvenz", der Lust auf mehr im doppeldeutigen Sinne macht, ist über den Buchhandel, die großen Online-Buchhändler (Amazon & Co.) oder direkt über die Internetseite des Autors zu beziehen. Und für alle, die diese Botschaft hören, aber noch kritisch sind, gibt es eine "365-Tage-100%-Zufriedenheitsgarantie", falls die Angaben falsch und/oder die Tipps nicht umgesetzt werden können. Was will man - als insolventer Selbstständiger - noch mehr? Bleibt nur noch zu hoffen, dass Vater Staat den von Dieter Büge skizzierten Weg - der zurzeit noch allen betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmern (inkl. der Freien Berufe) offen steht - nicht kurzerhand wieder versperrt wird, weil man auf der Suche nach einer neuen, hoch attraktiven Einnahmequelle mal wieder fündig geworden ist.

Quelle: www.openpr.de



BÜGE&BÜGE - Geschäftsbereich Insolvenzberatung

(Eintrag bei /www.suchnase.de)


BÜGE - Verlag & Insolvenzberatung für Selbständige! Innerhalb von 48 Stunden können insolvente Unternehmer ihre finanzielle Freiheit zurück gewinnen. Und das Ganze trotz Insolvenz! Der Ratgeber "Finanzielle Freiheit trotz Insolvenz" von Unternehmensberater und Insolvenzmanager Dieter Büge, zeigt Ihnen wie. Legal, rechtssicher und ohne Umwege!

Quelle: http://www.suchnase.de





Unternehmer dürfen ab sofort trotz Regel-Insolvenz ca. 80% behalten

(Pressemitteilung auf www.webnews.de)

Wirtschaft Inland
Der neue Insolvenzratgeber von Dieter Büge, Insolvenzberater aus Stadland bei Oldenburg, weckt Hoffnung für über 300.000 Selbstständige. Der Insolvenzratgeber richtet sich an selbstständige Unternehmer (Freiberufler, Kleinunternehmer, Einzelunternehmer und selbstständige Handelsvertreter), die trotz Insolvenz ca. 80% legal behalten dürfen.


Quelle: www.webnews.de





Finanzielle Freiheit 2010 für insolvente Handwerker!

(Pressemitteilung vom 18.01.2010 auf www.fachinformationen-handwerk.de)

Diese Botschaft dürfte mit großer Freude bei jeden insolventen Handwerker in Deutschland ankommen. Ab sofort dürfen Handwerksunternehemr - trotz Insolvenz - ca. 80% ihrer Einnahmen (vor Steuern) vollkommen legal behalten, statt 80% an den Insolvenzverwalter abführen zu müssen. "Endlich dürfen unsere fleißigen Handwerker in Deutschland", laut Dieter Büge, Insolvenzberater aus Stadland/Oldenburg, "die Früchte ihrer harten Arbeit zum Großteil behalten, statt diese an den Treuhänder abführen zu müssen! Die kreativen Tricksereien - inkl. Schwarzarbeit & Co. (in die die Handwerkerschaft oftmals hineingezwungen worden ist -dürfte somit stark rückläufig werden!" Denn: Es ist jetzt vollkommen unerheblich, ob ein HAndwerker z.B. 5.000,-- oder gar 50.000,-- € einnimmt, er muss - je nach Fall - nur noch z.B. 250,-- € pro Monat an den Insolvenztreuhänder abführen. "Und das sogar vollkommen legal und obendrein noch vom Gesetzgeber untertsützt," so der Autor des neuen Insolvenzratgebers mit dem Titel "Finanzielle Freiheit trotz Insolvenz!"

Der Insolvenzberater aus Stadland/Oldenburg lässt die Leser seines neu überarbeiteten Ratgebers über die Schultern seiner täglichen Beratungspraxis blicken und zeigt in diesem Ratgeber, der laut Büge "mehrfach rechtsgeprüft und daher selbstverständlich legal ist", wie Selbstständige trotz Regelinsolvenz, Wohlverhaltensphase und Insolvenztreuhänder, ca. 80% ihrer Einnahmen vollkommen legal behalten dürfen.

Über 300.000 Selbstständige (Stand: 2009) in Deutschland, darunter sehr viele Handwerksunternehmer, führen jeden Monat und Jahr für Jahr ca. 500 Mio. € an ihre Insolvenzverwalter ab und leben mit ihren Familien am Existenzminimum. Das muss jetzt laut Dieter Büge nicht mehr sein, denn der aktuelle Insolvenzratgeber, der ausführlich auf die Situation der Handwerker eingeht, zeigt einfache Wege auf (inkl. Tipps aus der täglichen Beratungspraxis, vorgefertigter Musterbriefe und legaler Tricks), wie jeder selbstständige Handwerker innerhalb weniger Tage etwa 80% seines Einkommens (vor Steuern) behalten darf! Und noch eines: Er darf wieder selbstständig über sein Geld verfügen, trotz Wohlverhaltensphase!

Bisher werden Monat für Monat - ohne Not - mehrstellige Millionenbeträge an zahlreiche Insolvenztreuhänder überwiesen, obwohl es hierfür oftmals gar keine Verpflichtung (oder gar eine Grundlage) gibt. Was dieses Wissen für den insolventen Handwerker bedeuten kann, wird an realen Abführungsbeispielen, die der Ratgeber dem insolventen Handwerker vorstellt, glasklar verdeutlicht. "Das Einsparpotenzial für die insolvente Unternehmerschaft in Deutschland ist gigantisch und es scheint auf der Hand zu liegen, warum kaum ein Unternehmer über diese neuen Wege - trotz Insolvenz - informiert wird! Es geht um Geld - um sehr viel Geld!

Wüssten heute ca. 30.000 insolvente Handwerksunternehmer von ihrer unglaublichen Chance, so würde dies viele Unternehmerexistenzen mit einem Handstreich retten. "Meine Aufgabe sehe ich darin, mittels Beratung und über die Informationen, die mein neues Buch verrät, legale Mittel und Wege aufzuzeigen, damit jeder Handwerksunternehmer - trotz Wohlverhaltensperiode - endlich wieder Rücklagen bilden und sich um seine Altervorsorge kümmern kann", so der Autor und Insolvenzberater Dieter Büge. Die Botschaft des Buches: "Nehmem Sie Ihr Recht noch heute in die Hand - ich zeige Ihnen wie!"

Quelle: www.fachinformationen-handwerk.de





openpr


Neuer Insolvenz-Ratgeber eröffnet große Chance für insolvente Selbstständige in Deutschland


(Pressemeldung vom 11.03.2010 auf www.openpr.de)

dieterbuegeStadland/Oldenburg (Oldb.). Dem Insolvenzberater und Autor des Buches "Finanzielle Freiheit trotz Unternehmensinsolvenz", Dieter Büge, scheint ein genialer Schachzug geglückt sein. "Es geht um Geld. Um sehr viel Geld, das jetzt", laut Dieter Büge, "rechtsgeprüft, schnell und vollkommen unkompliziert, seitens der insolventen Selbstständigen in Deutschland - trotz Wohlverhaltensphase und Geschäftsinsolvenz - legal einbehalten werden darf!

Zurzeit werden Monat für Monat über 500 Mio. € von rund 300.000 insolventen Unternehmern an ihre Insolvenzverwalter abgeführt. "Was aber", so Büge, Inhaber der Beratungsgesellschaft BÜGE&BÜGE aus Stadland/Oldenburg, "wird erst passieren, wenn diese Unternehmer in einigen Jahren einen sozialpolitischen Supergau produzieren, in dem sie heute keine Rücklagen für ihre Altersvorsorge bilden können, da sie zurzeit fast alles abführen? Die aktuelle Abführungspraxis muss laut Büge jedoch nicht sein, denn der Gesetzgeber gibt insolventen Selbstständigen die Möglichkeit, trotz Wohlverhaltensphase ca. 80% der Einnahmen (vor Steuer) legal behalten zu dürfen.

Wie dieses Recht für Unternehmer in Deutschland konkret und laut Insolvenzberater Büge "rechtssicher und unkompliziert" durchgesetzt werden kann, können Sie in seinem neuen Insolvenz-Ratgeber mit dem Titel "Finanzielle Freiheit trotz Unternehmensinsolvenz" auf 145 Seiten nachlesen. "Freuen Sie sich auf diese große Chance, die Ihnen der Gesetzgeber eröffnet hat", so der 52-jährige Berater aus der Wesermarsch abschließend. Mehr Infos unter: - http://www.insolvenz-ratgeber.com -

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
BÜGE&BÜGE Insolvenzberatung
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
http://www.insolvenz-ratgeber.com

Ansprechpartnerin: Sabine Winkelmann


Seit 1992 führt BÜGE&BÜGE, Inh. Dieter Büge, Beratungen und Wirtschaftstrainings für Unternehmen durch. Seit 2008 ist das Geschäftsfeld Firmen-Insolvenzberatung hinzu gekommen. Das Angebot richtet sich ausschließlich an insolvente Selbstständige inkl. der Freien Berufe. Das Beratungsportfolio umfasst folgende Dienstleistungen: Pre-Insolvenzberatung, Geschäftsinsolvenz-Beratung (Regelinsolvenzverfahren) und Strategie-Beratung für Jungunternehmer/innen.

Quelle: www.openpr.de





Der neue Insolvenzratgeber ist da – “Finanzielle Freiheit trotz Insolvenz!”

Ab sofort 80% Eigenbehalt für Unternehmer möglich!


(Pressemeldung vom 07.03.2010 auf www.eulenspiegel-news.eu)

Der Insolvenzratgeber 2008 von Dieter Büge, Unternehmensberater und Insolvenzmanager aus Stadland bei Oldenburg, weckt Hoffnung bei über 300.000 Selbständigen in Deutschland. Dieser brandneue Praxis-Ratgeber richtet sich in erster Linie an Unternehmer, Freiberufler, Kleinunternehmer, Einzelunternehmer, Gewerbetreibende, selbstständige Handelsvertreter oder Handwerksunternehmer, die trotz Insolvenz ihre finananzielle Freiheit innerhalb von nur 48 Stunden zurück gewinnen möchten. Das Problem war bisher folgendes: Der insolvente Unternehmer musste innerhalb der Wohlverhaltensphase von 6 Jahren, den Großteil seines Einkommens an den Insolvenztreuhänder abführen, damit dieser wiederum die vereinnahmten Gelder nach Quote an die Gläubiger verteilten konnte.

Dem Selbständigen blieb nach diesem häufig praktizierten "Geldverteilsystem", trotz harter Arbeit und guter Umsätze, nur das Existenzminimum. Unternehmerisches Engagement und Redlichkeit ist so, zumindest während der 6-jährigen Wohlverhaltensphase, laut Dieter Büge nicht zu erwarten. Im Gegenteil: Mit dieser Regelung würden laut Dieter Büge, der täglich Beratungsgespräche mit insolventen Unternehmern führt, "diese fleißigen Selbständigen zwangsläufig zur Schwarzarbeit oder Trickserei (Auslandsgesellschaft, Ltd. etc.) verdonnert…". Das soll jetzt aufhören, denn die Unternehmer können ab sofort ca. 80% vor Steuern behalten!

Der Autor des neuen Insolvenzratgebers mit dem Titel "Finanzielle Freiheit trotz Insolvenz", der in seiner Wirtschaftskanzlei Beratungen zur Bewältigung von Insolvenzkrisen Selbständiger durchführt, hat einen Praxisratgeber in Form eines E-Books (PDF als Download) für Unternehmer geschrieben, der ab April auch über den Buchhandel bestellbar sein wird und den insolventen Selbständigen innerhalb von 48 Stunden wieder zur finanziellen Freiheit verhelfen soll. Den Praxisratgeber gibt es mit einer "100%-Geld-zurück-Garantie", falls die Ratschläge nicht greifen sollten. Dieter Büge stützt sich auf eine Gesetzeslücke, die unter Juristen und Insolvenztreuhändern zwar bekannt sein dürfte, aber den Unternehmern schlichtweg verheimlicht wird.

Bisher konnte der Ratgeber nach eigenen Angaben "zahlreichen Unternehmern zur finanziellen Freiheit innerhalb von 48 Stunden verhelfen. Der Ratgeber ist nach eigenen Angaben rechtssicher und für jeden Unternernehmer bestens geeignet, der sich vor oder bereits innerhalb der sogenannten Wohlverhaltensphase befindet. Mehr Informationen unter: www.insolvenz-ratgeber.com

BÜGE&BÜGE Beratung seit 1992!
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
www.insolvenz-ratgeber.com

Dieter Büge ist Inhaber des Beratungsuinternehmens BÜGE&BÜGE mit 2 Büros in Norddeutschland. Der beratende Betriebswirt ist seit 1992 selbstständig tätig und u.a. als Fachbuchautor und Honorardozent für namhafte Verlage und Weiterbildungsträger mit dem Schwerpunkt Insolvenz, Kommunikation und Unternehmensoptimierung tätig.

Quelle: www.eulenspiegel-news.eu