Regelinsolvenz

Mit nur 2 einfachen Musterbriefen werden Sie die Regelinsolvenz garantiert nicht mehr spüren! Das verspreche ich Ihnen...

Ratgeber Insolvenz

Mit diesem Insolvenz-Ratgeber befreien auch Sie sich ganz legal und innerhalb weniger Tage aus der Insolvenzfalle! Ratgeber Insolvenz

Insolvenzratgeber

Der Insolvenzratgeber 2012 ist die Rettung für 300.000 Selbstständige in Deutschland! Trotz Regelinsolvenz und JETZT ab Verfahrenseröffnung... Insolvenzratgeber

Kundenmeinungen:


" ... rettendes KUNSTWERK ..."
Sehr geehrter Herr Büge! Was soll ich schreiben? DANKE! Danke für Ihr Unternehmer rettendes KUNSTWERK! Grandios und einfach in der Anwendung.

Siegfried P. aus Hamburg, Einzelunternehmer

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FAQ

Auf dieser Seite finden Sie häufige Fragen von meinen Kunden und die entsprechenden Antworten dazu.

Sehen Sie sich um und wenn Sie eine Frage haben, welche hier noch nicht beantwortet wurde, dann bitte ich Sie, mir zu Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . Ich werde Ihnen umgehend antworten und, sofern die Frage von allgemeiner Bedeutung ist, sie auch hier posten.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Was passiert, wenn der Insolvenzverwalter Ihre Tipps und legalen Tricks im Ratgeber nicht anerkennen will?

Sie können beruhigt sein, denn er kennt die Gesetzesgrundlage sehr genau und wird sich mit Sicherheit nicht "über das Gesetz stellen", auch wenn ihn der vorgfertigte Musterbrief nicht gerade "begeistern" wird. Denn: Welcher Insolvenztreuhänder bekommt schon gerne einen Brief, in dem steht, dass Sie ab sofort, statt z. B. 500,-- € p. m. abzuführen, zukünftig nur noch z. B. 50,00 € p. m. an ihn überweisen werden bzw. nur noch 1 x pro Jahr z. B. 600,00 €?!

Der Insolvenzverwalter will jeden Monat trotz Wohlverhaltensphase meine BWA sehen und rechnet dann danach ab. Darf er das?

Wenn Sie sich bereits in der Wohlverhaltensphase befinden, dann brauchen sie ihm keine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) zu übermitteln. Der Ratgeber nennt Ihnen die entscheidenden Argumente (bitte nur diese verwenden!) und die konkrete Rechtsgrundlage, damit Sie ab sofort "stressfrei" und ohne "Vorzeigeverpflichtung" diese Thematik ein für allemal regeln.

Was passiert, wenn ihre Angaben und Tipps nicht stimmen und ich dadurch meine Wohlverhaltensphase gefährde?

Die Angst kann ich Ihnen sofort nehmen! Alle Aussagen und Tipps sind rechtskonform uind mehrfach rechtsgepüft! Ich verhelfe Ihnen lediglich zu Ihrem Recht und dadurch zu mehr Geld! Ca. 300.000 Selbständige in Deutschland zahlen Monat für Monat zu viel (!) und führen trotz harter Arbeit und guter Umsätze alles andere als ein angemessenes Unternehmerdasein. Wenn Sie genau so vorgehen, wie es im Ratgeber auf Seite 35, 57... beschrieben wird, dann sind Sie mit Unterstützung des Gesetzgebers zu 100% auf der sicheren Seite!

Was bleibt mir als Selbstständiger in der Firmeninsolvenz im Gegensatz zum Angestellten konkret?

Falls sie darüber nachdenken, sich als Angestellter selbstständig zu machen, damit sie mehr von ihrem Einkommen haben, als ihnen die Pfändungstabelle zurzeit übrig lässt, dann ist das durchaus möglich. Aber: Sie dürfen die Gläubiger nicht "schlechter stellen!" Als Selbständiger - und nur als Selbständiger - können Sie z. B. 5.000,-- € oder mehr pro Monat LEGAL vor Steuern behalten. Die Pfändungstabelle ist zwar grundsätzlich auch für Unternehmer eine bestimmende Richtschnur zur Abgabe an den Treuhänder, aber der Selbstbehalt wird völlig anders interpretiert, als beim Angestellten, der i.d.R. ein statisches (festes) Gehalt hat.  Stellen Sie sich mal vor, Sie haben als Unternehmer einen guten Monat (10.000,-- bleiben vor Steuer) und der Treuhänder nimmt Ihnen bis auf 2.000,-- € alles weg. Im nächsten Monat haben Sie nur 2.000,-- € vor Steuer. Was wäre dann? Daher gibt es beim Selbständigen eine Regelung, die nur wenige kennen: Sie dürfen unter Bezugnahme auf... und Urteil vom... zukünftig legal und rechtssicher ca. 80% behalten. Ich zeige ihnen genau auf, wie sie vorgehen müssen, damit sie keine Fehler machen!

Ich will keinen Ärger mit dem Insolvenztreuhänder innerhalb der Wohlverhaltensperiode bekommen. Er ist sehr nett und fair...

Ich bin auch nett!  ;-)... nur mit einem Unterschied: Ich bringe Ihnen Geld und der Treuhänder nimmt Ihnen - weil es sein Job ist - ihr sauer verdienstes Geld ab. Aber ernsthaft: Sie schöpfen den Rechtsrahmen LEGAL aus und der Treuhänder ist ein Profi (i.d.R. ein Anwalt) und steckt die "Schlappe" emotionslos weg! Wie gesagt: Er kennt ja die Möglichkeiten selbst, aber er wird sie ihnen nicht verraten! Das ist MEIN Job...im Insolvenz-Ratgeber...

Ich bin insolventer Handwerker und habe einen 2-Mann-Betrieb. Lohnt sich der Ratgeber überhaupt?

Ich weiß es nicht? Für mich heißt "lohnen", dass der Einsatz im richtigen Verhältnis zum Ergebnis stehen sollte! Dann ist es lohnenswert. Ich werde also belohnt und Belohnung für Ihren Einsatz von 59,00 € brutto bedeutet, dass Sie Monat für Monat mit Sicherheit mehr als nur 59,00 € einsparen werden. Wahrscheinlich das 10-20-fache! Und das sogar mit einer einzigartigen Zufriedengheitsgarantie und absolut rechtssicher, ohne Ihre Wohlverhaltensperiode bzw. Wohlverhaltesphase (WVP)zu gefähren!

Kann ich als insolventer, selbstständiger Arzt trotz Regelinsolvenz im Ausland arbeiten? Was muss ich beachten?

Natürlich können Sie auch im Ausland arbeiten! Sie werden - wie auch im Inland - Ihren geringen Zahlungsverpflichtungen jedoch nachkommen müssen. Aber: Das braucht Sie nicht weiter zu stören, denn Sie werden ja zukünftig ohnehin nur ca. 20% an den Treuhänder abführen müssen. Entziehen können Sie sich ihrer Verpflichtung über eine Verlegung Ihrer Praxis ins Ausland jedoch nicht. Kommen Sie  Ihren Zahlungsverpflichtungen nach und Sie werden innerhalb weniger Jahre von Ihren Schulden befreit sein (mehr erfahren Sie im Ratgeber). Anmerkung: "Flüchten" brauchen sie dank des Ratgbers nicht, denn alle Tipps, Tricks und Musterbriefe sind mehrfach rechtsgeprüft und eigentlich gibt es dann auch keinen Grund mehr, Deutschland zu verlassen ;-)!

Die Bank hat mein Konto gekündigt, da ich insolventer Freiberufler bin. Was kann ich jetzt machen?

Ärgern Sie sich bitte nicht, denn es gibt einen Ausweg! Ein Streit mit der Bank führt zu nichts, auch wenn man Ihnen eigentlich ein Konto auf Guthabenbasis (siehe Sparkasse - nach dem Regionalprinzip) zur Verfügung stellen müsste. In einigen Bundesländern, wie NRW, Rheinland-Pfalz, Bayern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, MV und Brandenburg besteht durch das Sparkassengesetz bzw. durch die Sparkassenverordnung ein gesetzlicher Kontrahierungszwang (in den Bundesländern in denen dies nicht greift lässt sich ein Kontrahierungszwang analog dem öffentlichen Auftrag der Sparkassen herleiten). Die Privatbanken sind jedoch nicht verpflichtet, Ihnen ein Konto einzurichten. Was bedeutet das in der Praxis? Sie bekommen ein Konto, das auf Guthabenbasis und ohne Dispo geführt werden muss. Auszahlungen vom Konto können Sie dann "ganz normal" mit Ihrer Kundenkarte an den Geldautomaten des jeweiligen Sparkassen- bzw. Bankenverbunds durchführen. Die Schufa spielt in diesem Fall eine untergeordnete Rolle, da Sie keinen (Überziehungskredit) keine Überziehungsmöglichkeit in irgendeiner Form haben. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail. Wir helfen Ihnen (als Käufer des Ratgebers) kostenfrei weiter, damit Sie innerhalb von 1 Woche wieder ein (Online-) Konto bei einer deutschen Bank/Sparkasse haben!

Ich bin selbstständiger Architekt und benötige dringend ein repräsentatives Auto. Können Sie mir einen Tipps geben?

Senden Sie uns eine kurze E-Mail mit Ihrem Namen. Wir nennen Ihnen 2 aus unserer Sicht und Erfahrung seriöse Anbieter, die Sie ein Fahrzeug (ab 9.500 EURO!) und bei freier Händlerwahl leasen können. Bereits ab 15% Anzahlung bekommen Sie grundsätzlich ohne Schufaeintrag und ohne Bonitätsabfrage ein Fahrzeug. Alternative: Die günstige Langzeitmiete zu o. g. Bedingungen. Auch hier stellen wir für Sie gerne einen Kontakt her. Diese Dienstleistung gehört jedoch nicht zu unserem Geschäftsgegenstand (Gewerbe) und kann jederzeit von mir eingestellt werden.

Ich bin insolventer Malermeister und befinde mich im letzten Jahr der Wohlverhaltensphase. Lohnt sich der Kauf überhaupt?

Die Entscheidung liegt natürlich bei Ihnen. Aber bitte bedenken Sie: Über 80% der Selbständigen führen Monat für Monat wesentlich mehr an den Insolvenztreuhänder ab, als sie müssten! Selbst wenn sie ab übermorgen "nur" 200,00 oder "nur" 50,00 EURO p. m. weniger abführen müssten, würden Sie immerhin noch 2.400,00 EURO bis 600,00 EURO € behalten dürfen! Die einmalige Investition von 59,00 EURO würde sich für mein Empfinden auch dann lohnen, wenn Sie sich nur noch 3 Monate in der Regelinsolvenz bzw. Wohlverhaltensperode befinden würden.

Ich habe Angst, dass ich meine Restschuldbefreiung gefährden könnte!

Diese Angst ist nachvollziehbar. Glauben Sie mir folgendes: Mein Ratgeber ist (Stand 09.02.2011 bisher über 4500 mal erfolgreich eingesetzt worden. Alle Ihre "Kollegen" haben die Ratschläge aus dem Ratgeber 1:1 umgesetzt und sind heute wieder "finanziell frei!" Auch Sie werden erleben, dass Ihr Insolvenzverwalter mit dem Inhalt des Briefes einverstanden sein wird, da insbesondere für ihn das geltende Recht zu befolgen ist und er die Rechtsquellen kennen sollte. Alle angegebenen Rechtsquellen sind also für den Insolvenzverwalter rechtlich nachvollziehbar. Alle Ratschläge sind rechtskonform - also gefährden Sie weder Ihre Restschuldbefreiung (RSB), Ihre Wohlverhaltensphase/-periode (WVP) noch verstoßen Sie gegen die Bestimmungen der Abführungs- und Offenlegungspflichten laut Insolvenzordnung! Also keine Sorge: Sie verhalten sich aufgrund meiner Tipps und legalen Tricks (siehe Musterbriefe im Ratgeber) stets rechtskonform!

Führen Sie auch persönliche Beratungen durch? Was kostet diese Beratung?

Selbstverständlich können Sie auch eine persönliche Beratung mit meinem Büro abstimmen.
Ich berücksichtige pauschal 500,-- €(zzgl. 19%MwSt) für die Erstberatung (ca. 1,50 Stunden).
Dieser Betrag ist in der Beratung zu entrichten. Hier werden die wichtigsten Aspekte der Regelinsolvenz
erörtert und konkrete Handlungsanweisungen vor dem Hintergrund Ihrer persönlichen Situation besprochen.
Sie bekommen das Rüstzeug, um Ihre Insolvenz optimal "gestalten" zu können!

Termin bitte per E-Mail anfragen: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Ich habe gelesen, dass der Insolvenzverwalter einen Betrieb unmittelbar nach Eröffnung "frei stellen" kann. Stimmt das?

Das ist richtig und einige Unternehmer haben mit einer Sonderregelung und sogar unmittelbar nach Eröffnung der Insolvenz, ihren Betrieb "ganz normal" weiter geführt! In der Regel geht das durch - die Argumentation muss jedoch zu 100% "wasserdicht" sein!!! Das geht sogar ohne Gläubigerbefragung. Die wenigsten Gläubiger haben übrigens dieser Regelung widersprochen (weil sie eigentlich auch nicht gefragt werden müssen)! Auch hierüber berichte ich im Ratgeber. Meine Empfehlung: Wenn Sie den Ratgeber gekauft haben, dann evtl. nochmals einen kurzen (telefonischen) Termin mit mir abstimmen.

Verstoße ich mit Ihren Tipps nicht gegen meine Abführungspflichten? 80% Eigenbehalt trotz Regelinsolvenz ist kaum zu glauben?

Als Insolvenzberater kenne ich diese Thematik natürlich! Aber keine Sorge: Sie bekommen nur die Ratschläge von mir, die gesetzeskonform sind. Alle Tipps und legalen Tricks sind mehrfach rechtsgeprüft. Dies können Sie ganz einfach anhand von detaillierten Rechtsquellen prüfen, sobald Sie meinen Ratgeber in Händen halten! Erst dann treffen Sie eine Entscheidung. Sollten die Inhalte "schlichtweg" falsch oder nicht rechtskonform sein (ich habe jeden entscheidenden Paragrafen aufgelistet, so dass Sie diese sofort "überprüfen" können), erstatte ich Ihnen innerhalb von 3 Werktagen jeden Cent zurück! Ohne Diskussion. Sie gehen also kein Risiko ein.

Ich habe eine GmbH - gilt das hier auch?

Hier sind grundsätzlich zwei Aspekte zu berücksichtigen: 1. Eine GmbH als sog. juristische Person (Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit) kann keine Restschuldbefreiung erlangen - das können nur natürliche Personen! Die GmbH mit Ihnen als (geschäftsführender) Gesellschafter muss separat über zwei Verfahren abgewickelt werden. Rund 90% aller Unternehmer, die eine GmbH haben, entschulden sich als Person bei Weiterführung der Selbstständigkeit (z. B. als Einzelunternehmer) über das personenbezogene Regelinsolvenzverfahren. Hier ist dann ein "ganz normales" Insolvenzverfahren inkl. Restschuldbefreiung möglich. Und hier greifen dann wieder meine Tipps!

Weitere Informationen finden Sie auch in der Rubrik Oft gehört - kurz erklärt