Regelinsolvenz

Mit nur 2 einfachen Musterbriefen werden Sie die Regelinsolvenz garantiert nicht mehr spüren! Das verspreche ich Ihnen...

Ratgeber Insolvenz

Mit diesem Insolvenz-Ratgeber befreien auch Sie sich ganz legal und innerhalb weniger Tage aus der Insolvenzfalle! Ratgeber Insolvenz

Insolvenzratgeber

Der Insolvenzratgeber 2012 ist die Rettung für 300.000 Selbstständige in Deutschland! Trotz Regelinsolvenz und JETZT ab Verfahrenseröffnung... Insolvenzratgeber

Kundenmeinungen:


" ... rettendes KUNSTWERK ..."
Sehr geehrter Herr Büge! Was soll ich schreiben? DANKE! Danke für Ihr Unternehmer rettendes KUNSTWERK! Grandios und einfach in der Anwendung.

Siegfried P. aus Hamburg, Einzelunternehmer

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    Infothek

    Hier finden Sie Artikel und Wissenswertes zum Thema Unternehmerinsolvenz, Unternehmensinsolvenz und Regelinsolvenz-Verfahren. Dieser Bereich wird zukünftig noch stärker ausgebaut und Sie werden dann auf eine umfangreiche Sammlung, die stetig wächst, zugreifen können. Einfach durchlesen und neue Informationen finden. Viel Spaß dabei!

  • Firmeninsolvenz



    Firmeninsolvenz - jetzt bereits ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens 80% des Einkommens legal behalten!

    Eine Firmeninsolvenz bedeutet viele Einschnitte für die Beschäftigten und Ihr Unternehmen. Die Leitung des Unternehmens wird auf einen Insolvenzverwalter übertragen und der Betrieb oder Teilbereiche Ihres Betriebes werden stillgelegt oder gar veräußert - Personalabbau ist kaum zu verhindern!


    Aber es gibt Rettung

    Der Firmeninsolvenzberarater und Autor des Buches "Finanzielle Freiheit trotz Insolvenz" zeigt, wie jeder insolvente Selbstständige vollkommen legal ca. 80% der Einnahmen (vor Steuern!) - trotz Firmeninsolvenz - behalten darf!

    Falls auch Sie wissen möchten, mit welchen einfachen und legalen Tricks (ohne Ihre Restschuldbefreuiung zu gefähren!) Sie ca. 80% behalten dürfen, brauchen Sie lediglich auf das Video am Ende dieser Seite zu klicken!


    Mit einer Firmeninsolvenz haben Sie die Möglichkeit der Schadensbegrenzung durch Zerschlagung oder Sanierung des Unternehmens. Hierbei wird Sie aber eine Vielzahl von Fragen und Rechtsverordnungen, vom Insolvenzeröffnungsverfahren bis zum Interessenausgleich oder Sozialplan quälen. Zusätzliche Beratung beziehungsweise Informationen über das Insolvenzrecht und dessen Ablauf sind nahezu unverzichtbar um eine Firmeninsolvenz geordnet abzuwickeln.

    In jedem Fall ist es Empfehlenswert sich vor der Eröffnung einer Firmeninsolvenz beraten zu lassen, oder selbst entsprechendes Informationsmaterial zu studieren. Hierbei kann auch das Internet nützlich sein. Auf dieser Webseite finden Sie viele nützliche Informationen, sowie die Möglichkeit einen Firmeninsolvenz Ratgeber zu bestellen, welcher Tipps, Informationen, Rechtsverordnungen und Musterbriefe für Groß- und Kleinunternehmer enthält. Eine 100% Geld zurück Garantie bei Unzufriedenheit oder nicht rechtskonformen Musterbriefen schützt Sie und Ihr Geld, so dass Sie keinerlei Risiko eingehen.

    Die Firmeninsolvenz ist ein komplizierter Vorgang und birgt viele Möglichkeiten der Schadensbegrenzung, sofern diese korrekt und effizient durchgeführt worden sind. Verzichten Sie nicht auf Ihren Ratgeber und informieren Sie sich jetzt auf meiner Webseite über Tipps und Tricks bei einer möglichen Firmeninsolvenz!

    Mehr Informationen zur Firmeninsolvenz finden Sie hier...

    Geschäftsinsolvenz

    Erfahren Sie noch heute, mit welchen legalen Tricks Sie trotz Geschäftsinsolvenz ca. 80% Ihrer Einnahmen GARANTIERT behalten dürfen!

    Die Geschäftsinsolvenz wird häufig auch als Regelinsolvenz oder Unternehmensinsolvenz bezeichnet. Alljährlich müssen (Stand: 2010) rund 35.000 Unternehmerinnen und Unternehmer Geschäftsinsolvenz anmelden. 

    Der renommierte Insovenzberater ûnd Fachbuchautor Dieter Büge beschreibt in seinem Buch "Finanzielle Freiheit trotz Insolvenz" (hier auch als e-Book per praktischem Sofort DOWNLOAD erhältlich!) wie Sie mit nur 2 Musterschreiben und der richtigen Argumentation rund 80% Ihrer Einnahmen rechtsgeprüft und legal behalten dürfen.
    Die Geschäftsinsolvenz ist häufig der letzte Ausweg, um die Schuldenspirale rechtlich "sauber" zu beenden. Die Geschäftsinsolvenz ist - das wird für viele Geschäftsinhaber, Freiberufler oder (Handwerks-) Unternehmer allerdings erst im historischen Rückblick und mit einem gewissen emotionalen Abstand klar - ein guter Schritt innerhalb eines "geordneten Ausstiegs".

    Als Firmen-Insolvenzberater erlebt Dieter Büge täglich, dass erst die Geschäftsinsolvenz so manchem Unternehmer die Augen öffnet und der Start für einen guten Neuanfang erst dann möglich ist.  

    Falls auch Sie sich entschlossen haben, die Geschäftsinsolvenz als Rettung zu betrachte, wird Ihnen der Insolvenzratgbeber "Finanzielle Freiheit trotz Insolvenz" zeigen, wie Sie innerhalb weniger Tage den Großteil Ihrer Einnahmen RECHTSGEPRÜFT behalten dürfen!
    Erleben Sie noch heute - wie bereits über 6.000 (!) Leser vor Ihnen - wie einfach und kinderleicht (inkl. einer einzigartigen Geld-zurück-Garantie) Sie sogar 5.000,00 € oder 10.000,00 € trotz Insolvenz und Wohlverhaltensphase behalten dürfen!
    Die Geschäftsinsolvenz - richtig verstanden und clever interpretiert - ist und bleibt der beste Weg, Altlasten abzuwerfen und sich innerhalb kürzester Zeit von einem langjährigen Kampf und Krampf zu befreien.

    Auch Sie werden schon bald - trotz Firmeninsolvenz - wieder angemessen für Ihre harte Arbeit entlohnt. 80% Ihrer Einnahmen verbleiben dann (vor Steuer) bei Ihnen und Rechtfertigungen gegenüber dem Insolvenzverwalter oder gar die regelmäßige Abgabe der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA), entfällt ebenso.
    Sie werden ab sofort mit nur 2 vorbereiteten Musterbriefen Ihre neue finanzielle Freiheit erleben und wieder in vollen Zügen genießen können!
    Zögern Sie nicht länger und laden Sie JETZT den bewährten Praxisratgeber auf Ihren Rechner! Die Wirksamkeit der Tipps und Musterbriefe werden von Dieter Büge mit einer 100%-Zufriedenheitsgarantie*"* abgesichert!
    Sie haben es jetzt in der Hand: 80% an den Insolvenzverwalter abgeben oder 80% Ihrer Einnahmen behalten, OHNE Ihre Restschuldbefreiung zu gefähren!
    Klicken Sie JETZT auf das Bild und lassen Sie sich von Insolvenzberater Dieter Büge eingehend informieren...

    Regelinsolvenz

    "Insolvente Selbstständige dürfen ab sofort - bereits ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens - ca. 80% der Einnahmen trotz Regelinsolvenz behalten, so der Insolvenzberater Dieter Büge!"

    Gleiches Recht für alle, könnte man sagen. Jedoch kaum eine insolvente Unternehmerin oder ein insolventer Selbstständiger weiß, wie das neue Recht auf 80% Selbstbehalt trotz Regelinsolvenz Verfahren in der Praxis umzusetzen ist! Von ca. 500.000 insolventen Selbstständigen in Deutschland nutzen zurzeit erst 6.000 Betroffene, die sich innerhalb der Regelinsolvenz befinden, diese große (Lebens-) Chance. 


    Nutzen auch Sie jetzt diese einmaligeChance! Der Firmen-Insolvenzberater Dieter Büge beschreibt in seinem aktuellen Regelinsolvenz-Buch einen sicheren, legalen und vollkommen unkomplizierten Weg aus der Finanzfalle! Klicken Sie einfach hier auf dieses Video und überzeugen Sie sich selbst von dieser einzigartigen Möglichkeit, Ihre finanzielle und emotionale Freiheit zurück zu gewinnen!

    Seit dem 1. Dezember 2001 wurde durch eine Gesetzesänderung auch Selbstständigen und ehemals Selbstständigen mit unübersichtlichen Vermögensverhältnissen, also mit mehr als 19 Gläubiger, die Möglichkeit der Regelinsolvenz geschaffen. Dadurch kann das Regelinsolvenz Verfahren auch für eine Entschuldung aller natürlichen Personen angewandt werden. Diese Möglichkeit war vorher nur juristischen Personen vorbehalten. Wichtig dabei ist, dass bei der Regelinsolvenz für Selbständige keine Konkursmasse mehr benötigt wird, die die Verfahrenskosten decken muss.

    In der Praxis bedeutet dies, dass ein Selbstständiger seine Tätigkeit trotz Überschuldung weiter fortführen kann und so einer Arbeitslosigkeit entgehen kann. Aufgrund der Tatsache, dass kleine und mittelständische Unternehmer nach einer Aufgabe ihrer Tätigkeit nur sehr selten in den Arbeitsmarkt integriert werden können, hat der Gesetzgeber hier eine entsprechende Lösung mit der Regelinsolvenz für Selbstständige geschaffen. Außerdem erhöht die Fortführung der Tätigkeit während der Regelinsolvenz auch für die Gläubiger die Chance, zumindest einen Teil ihrer Forderungen zurück zu erhalten.

    Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass jetzt jeder insolventer Unternehmer mit nur 2 vorgefertigten Musterschreiben aus dem Insolvenzratgeber trotz Wohlverhaltensphase und innerhalb der Regelinsolvenz keine "Bevormundung" seitens des Insolvenzverwalters mehr "ertragen" muss. Insolvente Selbstständige dürfen jetzt - sogar mit dem Einverständnis des Gesetzgebers - ein menschenwürdigeres Leben trotz Regelinsolvenz führen und ca. 80% ihrer Einnahmen behalten.




    "Was jedoch nur wenige Insolvente in Deutschland wissen, ist die Tatsache, dass sie innerhalb weniger Tage (!) und vollkommen unkompliziert rund 80% ihrer Einnahmen (vor Steuer) behalten dürfen! Warum aber wird diese große Chance kaum genutzt? Auf der Startseite erfahren Sie, wie einfach und rechtssicher jetzt jede/r insolvente/r Unternehmer/in dieses neue Recht trotz Regelinsolvenz und bereits ab Beginn des Insolvenzverfahrens und innerhalb der Wohlverhaltensphase nutzen kann!"

    Dieter Büge, Berater für Regelinsolvenz und Autor von "Finanzielle Freiheit trotz Insolvenz"





    Auch wenn Sie diese große Chance auf ein selbstbestimmtes Unternehmerleben nicht für möglich halten, sollten Sie sich zumindest darüber auf der Startseite informieren!

    Ja, auch Sie dürfen jetzt rund 80% Ihrer Einnahmen legal* und rechtsgeprüft behalten - trotz Regelinsolvenz!

    *Auch der Bund der Handelsrichter in Deutschland besitzt eine Ausgabe von "Finanzielle Freiheit trotz Regelinsolvenz". In diesem Insolvenzratgeber für Selbstständige beschreibt Insolvenzberater Dieter Büge den einfachen Weg (inklusive vorbereiteter Musterbriefe an Ihren Insolvenzverwalter), wie jetzt jeder insolvente Selbstständige innerhalb weniger Tage über 80% der Einnahmen frei verfügen darf!

    Informieren Sie sich jetzt in unserem kurzen Video von und mit Dieter Büge über Ihre Möglichkeiten!


    Regelinsolvenz

    Regelinsolvenzverfahren

    Erfahren Sie JETZT, wie einfach jede/r insolvente Unternehmer/in - trotz Regelinsolvenzverfahren - ca. 80% der Einnahmen rechtsgeprüft behalten darf!

    Für das Regelinsolvenzverfahren werden häufig auch Begriffe wie Unternehmensinsolvenz, Unternehmerinsolvenz oder Firmeninsolvenz verwendet. Auch wenn es viele Unternehmerinnen und Unternehmer häufig nicht wahr haben wollen, aber die Regelinsolvenz oder das Regelinsolvenzverfahren ist in der Regel aller Fälle der einzige Rettungsanker oder die Reißleine - ganz wie Sie es sehen wollen - um mit einem "Blauen Auge" aus Ihrer Situation davon zu kommen bzw. das Beste daraus zu machen.

    Dieter Büge, der renommierte (Firmen-) Insolvenzberater und Sachbuchautor von "Finanzielle Freiheit trotz Insolvenz", zeigt anhand von vielen erprobten Praxisbeispielen, mit welchen einfachen aber legalen "Tricks" ab sofort JEDER  Selbstständige rund 80% seiner Einnahmen trotz Regelinsolvenzverfahren behalten darf!

    Mit den sofort umsetzbaren Musterbriefen und einfachen Anleitungen von Dieter Büge wird auch Ihr Regelinsolvenzverfahren finanziell nicht mehr belastend! Auch Sie werden garantiert, falls Sie die rechtssicheren und bereits ausformulierten Musterbriefe einsetzen, innerhalb weniger Tage rund 80% Ihrer Einnahmen (vor Steuer!) trotz Wohlverhaltensphase behalten dürfen 

    Falls Sie sich entschlossen haben, das Regelinsolvenz-Verfahren als "Retter in der Not" anzunehmen, dann sage ich nur: "Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Entscheidung - es ist eine gute Entscheidung und Sie werden sie nicht bereuen!"
    Der Entschluss ist gefasst und jetzt können Sie sich von allem "Ballast befreien!" Die schon bald beginnende Wohlverhaltensphase und die anschließende Restschuldbefreiung werden Sie mit der Unterstützung des Insolvenzratgebers "Finanzielle Freiheit trotz Insolvenz" mit Bravour bestehen. Sie haben den ersten, wichtigen Schritt aus der Finanzfalle gewagt und werden nun den Schuldenturm schon bald verlassen können.

    Wer kann das Regelinsolvenzverfahren durchlaufen?

    Nicht nur Selbstständige, sondern auch ehemalige Selbstständige mit "überschaubaren Vermögensverhältnissen, wenn gegen Sie keine Forderungen aus aus einem Arbeitsverhältnis bestehen" heißt es im Gesetz. Hierzu gehören auch Forderungen des Finanzamtes, wie Lohnsteuer, Forderungen der Agentur für Arbeit, der Sozialversicherungsträger oder von Arbeitnehmern. Dann sagt der Gesetzgeber, dass "die Vermögensverhältnisse überschaubar sein müssen." Das heißt, dass zum Zeitpunkt des Insolvenzantrages maximal 19 Gläubiger vorhanden sein dürfen.  

    Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, steht einem geordneten Regelinsolvenzverfahren grundsätzlich nichts mehr im Wege. Sofern Sie jetzt selbstständig sind, fallen Sie unter die Regelungen der Regelinsolvenz.


    Was bedeutet eigentlich Regelinsolvenz-Verfahren und wer kann einen Antrag auf Regel-Insolvenz stellen?

    Zunächst stellt ein Gläubiger oder der Schuldner selbst einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht. Dies ist das ein Amtsgericht (pro Bezirk gibt es ein Insolvenzgericht).

    Welche Gründe führen häufig zur Insolvenz bzw. zum Insolvenzantrag?

    Der Hauptgrund ist die sog. Zahlungsunfähigkeit, die Überschuldung und die drohende Zahlungsunfähigkeit. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann nur der Schuldner den Insolvenzantrag stellen.

    Der grobe Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens

    Beim Eröffnungsantrag durch den Schuldner kann, falls er diesen selbst stellt, in einem Zuge ein Antrag auf die sog. Selbst- oder Eigenverwaltung gestellt werden. Bei dieser Besonderheit führt der verschuldete Selbstständige sein Unternehmen mit Überwachung des Insolvenzverwalters fort. Weiterhin können ausschließlich natürliche Personen (Freiberufler, Einzelunternehmer, Handelsvertreter, Handwerker...) unmittelbar mit dem Antrag auf Eröffnung des Regel-Insolvenzverfahrens auch die sog. Restschuldbefreiung und eine Stundung der Verfahrenskosten beantragen.
    In der Regel reicht die Masse nicht aus und somit hat der Unternehmer dennoch die Chance, das Regel-Insolvenzverfahren zu durchlaufen. Nicht vergessen: Hier muss ein Stundungsantrag (also ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten) gestellt werden.

    Anschließend erfolgt seitens des Insolvenzgerichtes eine Prüfung. Nachdem festgestellt worden ist, dass Antrag zulässig ist, erfolgt der Einsatz eines vorläufigen Insolvenzverwalters bzw. Insolvenztreuhänders. Diese Maßnahme wird recht zügig durchgeführt, da Sicherungsmaßnahmen vorgenommen werden müssen, die verhindern sollen, dass durch die Gläubiger das Vermögen abgeschöpft wird und die Masse - also das vorhandene (?) Vermögen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geschmälert wird. 


    Das (Regel-) Insolvenzverfahren

    Sind die sog. Eröffnungsvoraussetzungen erfüllt, erteilt das Insolvenzgericht den sogenannten Eröffnungsbeschluss. Das Insolvenzverfahren gilt jetzt als "eröffnet!" Sodann wird seitens des Gerichtes ein Verwalter ernannt und das Datum für den sog. Berichts- und Prüfungstermin, der i.d.R. am selben Tag stattfindet, festgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt ist der Insolvenzverwalter für die Leitung des Betriebes verantwortlich. Er tritt somit an die Stelle des Inhabers (Geschäftsführers). Das vollzieht er uneingeschränkt und mit allen Pflichten und Rechten. Ausnahme: Der Unternehmer hat eigenverwalterische Führung des Unternehmens beantragt.

    Auflistung aller Gläubiger

    Nach erfolgtem Eröffnungsbeschluss werden alle Gläubiger (es muss eine Gläubigerliste angefertigt werden) aufgefordert, unverzüglich ihre sämtlichen Forderungen zur Eintragung in die Insolvenztabelle anzumelden.  

    Zum sog. Prüfungstermin werden alle Gläubiger, die eine Forderung angemeldet haben, zum Termin eingeladen. Hier wird nun geprüft, ob die zur Eintragung in die Tabelle angemeldeten Forderungen berechtigt sind. Die berechtigten Forderungen werden dann in die Insolvenztabelle eingetragen. Erst jetzt steht fest, wer tatsächlich Gläubiger ist und wer somit zur sog. Gläubigerversammlung gehört und zu dieser eingeladen wird.

    Am sog. Berichtstermin werden alle Gläubiger durch den Insolvenzverwalter über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und über die Ursachen der Verschuldung bzw. Insolvenz informiert.

    Der Insolvenzverwalter gibt in der Regel eine Empfehlung ab, wie es aus seiner Sicht mit der Fortführung (oder eben nicht) des Unternehmens bestellt ist. Er erörtert die Handlungsalternativen, zu denen u.a. die Sanierung, die Fortführung, die Liquidation usw. gehören. Der Insolvenzverwalter ergänzt seine Ausführungen dann noch mit einer Forderungstabelle, einer Übersicht über das (vorhandene bzw. verwertbare) Vermögen und ein sog. Masseverzeichnis.

    Die Entscheidung der Gläubigerversammlung (zu der i.d.R. wenige Gläubiger erscheinen).

    Die Gläubigerversammlung muss nun entscheiden, wie es mit dem Unternehmen weitergehen soll und/oder darf. Bei der Entscheidungsfindung kommt es vor allem auch auf das präsentierte Masseverzeichnis an. Dieses beeinflusst die Entscheidung der Gläubiger regelmäßig sehr stark, denn sie können erst jetzt sehen, bei welcher Variante sie mehr erhalten. Ist es die Fortführung oder eher die Liquidation des Betriebes? Oftmals fällt die Entscheidung auf die Liquidation und das Unternehmen wird nun liquidiert. Dazu wird das Vermögen des Schuldners verwertet.

    Das Ende des Regelinsolvenz-Verfahrens

    Als Schlusspunkt folgt dann der sog. Schlusstermin, in dem auch, falls beantragt (!), über eine Restschuldbefreiung entschieden wird. Wird die Restschuldbefreiung erteilt, beginnt eine sechsjährige Wohlverhaltensperiode bzw. Wohlverhaltensphase (jedoch bereits ab dem Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung). Nach Ablauf dieser sechsjährigen Wohlverhaltensphase, ist der redliche Schuldner von seinen kompletten Verbindlichkeiten befreit. Dem sog. Schlusstermin folgt im Anschluss die Aufhebung des Insolvenzverfahrens.

    Schlussbemerkung zum Regelinsolvenzverfahren

    Viele Schuldner machen einen kompletten Neuanfang als Unternehmer, da sie ab einem gewissen Alter ohnehin selten eine Anstelllung erhalten und zudem laut Pfändungstabelle 6 lange Jahre von einem Existenzminimum leben müssten.

    Der Ratgeber "Finanzielle Freiheit trotz Insolvenz" richtet sich an jene Selbstständigen, die trotz Wohlverhaltensphase und Regelinsolvenz ca. 80% legal und mit dem Einverständnis des Insolvenzverwalters behalten möchten und somitg allemal einen finanziell wesentlich komfortableren Wiedereinstieg realisieren können, als oftmals vermutet wird.
    Viele Gläubiger wollen einfach nicht wahr haben, dass der (verschuldete) Unternehmer bereits nach wenigen Monaten finanziell "komplett genesen" ist und nahezu "wie in alten Tagen" leben und arbeiten darf. Mit dem Insolvenz-Ratgeber von Dieter Büge werden Sie das Regelinsolvenz-Verfahren bereits nach kürzester Zeit weder emotional noch finanziell spüren!
    Bitte klicken JETZT Sie auf das Bild und auch Sie werden von Dieter Büge erfahren, wie einfach und kinderleicht jeder insolvente Selbstständige - trotz Wohlverhaltensphase und Regelinsolvenzverfahren - innerhalb weniger Tage und mit nur 2 Musterbriefen an den Insolvenztreuhänder, über ca. 80% (!) frei verfügen darf...